
Wir bieten unseren Kunden eine professionelle und personalisierte Dienstleistung. Es wird besonders großer Wert auf eine optimale Kundenbetreuung gelegt. Wir haben ein einmaliges & innovatives Konzept mit einem „Rundum-Sorglos“ Paket entworfen um Sie bestmöglich, auf Ihr Investment in der Türkei vorzubereiten.
Im Jahr 2019 wanderten offiziell 5.765 Deutsche in die Türkei. Innerhalb der 10 Jahre von 2008 bis 2017 emigrierten offiziell 56.497 Deutsche in die Türkei. Zusätzlich verbringen hier viele Jahr für Jahr den warmen Winter. Die Türkei ist gleichzeitig ein Auswanderungs- und Einwanderungsland. Vor allem nach 1989 kamen aus dem Balkan, Griechenland, dem Nahen Osten, dem Iran, Zentralasien und der Krim viele Aussiedler in die Republik. In letzter Zeit kamen vor allem viele Vertriebene des Syrischen Bürgerkriegs. Die Menschen in der Türkei sind den meisten Ausländern gegenüber aufgeschlossen und gastfreundlich.
Deutsche lassen sich häufig in den bekannten Urlaubsorten nieder, beispielsweise an der türkischen Ägäisküste (Izmir, Marmaris, Datca und Bodrum) oder der türkischen Riviera (Antalya und Alanya) nieder. Allein in Alanya haben über 6.000 Deutsche ein „Tapu“, sprich eine Urkunde über Grundbesitz. Der größte Teil wird als Ferienwohnung genutzt, manche sind aber auch ständig bewohnt. Derzeit leben viele deutsche mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei – der größte Teil Unternehmer und Rentner.
Die National- und Amtssprache der Türkei ist Türkisch. Darüber hinaus gibt es etwa zwanzig weitere Sprachen, die von Minderheiten gesprochen werden, allem voran Kurmandschi bzw. Nordkurdisch mit etwa 14 Mio. Sprechern. In den Touristenzentren sowie in Istanbul kann man sich oft in den meisten gängigen europäischen Fremdsprachen, darunter besonders verbreitet Englisch und Deutsch, verständigen. Generell ist es von Vorteil, zumindest ein Wörterbuch zur Verständigung bei sich zu haben oder besser noch die wichtigsten Wörter Türkisch zu beherrschen.
Die Türkei hat zwar größtenteils trockene Sommer, jedoch ausreichend Feuchtigkeit für eine grüne Landschaft mit vielen Wäldern. Die Schwarzmeerküste hat ausreichend viele Regentage. Im Inneren des Landes herrscht ein trockenes Kontinentalklima, das durch heiße trockene Sommer und kalte schneereiche Winter geprägt ist. Die Marmara-Region ist die kleinste, aber bevölkerungsreichste Region im Nordwesten mit reicher byzantinischer und osmanischer Geschichte und der Stadt am Bosporus Istanbul. Zentralanatolien ist geprägt von einer baumarme Steppenlandschaften sowie der Hauptstadt Ankara und dem Wanderparadies Kappadokien.
Die Ägäische Region beherbergt die Badeorte am Ägäischen Meer sowie griechische und römische Ruinen und Olivenhaine. Die Mittelmeer-Region ist geprägt von Bergen, Pinienwäldern, dem kristallklaren Wasser des Mittelmeeres. Die Türkische Schwarzmeer-Region bietet viel Wald und Berge für Wandern und Wintersport sowie Badeorte an der Küste und weiter ostwärts Plantagen für Haselnüsse und Tee. Südostanatolien wird geprägt durch Steppenklima mit kalten Wintern und heißen, trockenen Sommern. Ostanatolien ist der gebirgigste Landesteil mit dem Berg Ararat.
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen braucht man lediglich einen gültigen Reisepass. Ein Visum wird nicht benötigt. Wenn man sich bereits in der Türkei aufhält und einen längeren Aufenthalt plant, kann man innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies kann bei der Ausländerabteilung der Polizeidirektion vor Ort in der Türkei (Emniyet Genel Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) getan werden.
Wenn bereits vor der Einreise ein länger Aufenthalt in der Türkei geplant ist, muss bei einer türkischen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) ein Visum besorgt werden. Voraussetzungen: ein gültiger Reisepass, eine Krankenversicherung und der Nachweis des Lebensunterhalts – entweder durch Renten, Vermögen oder aber einen Arbeitsvertrag.
Kurzzeitaufenthalt (Kısa Dönem İkamet İzni)
Gilt unter anderem für Wissenschaftler, Eigentümer von Immobilien in der Türkei, Geschäftsleute, Touristen. Hierbei ist ein Aufenthalt zwischen 1 und 2 Jahren möglich. Bei Verlassen der Türkei von länger als 120 Tagen wird die Erlaubnis ungültig. Ein neuer Antrag kann höhere Kosten verursachen.
Familienaufenthalt (Aile İkamet İzni)
Gilt für ausländische Ehepartner oder Kinder eines türkischen Staatsbürgers / Besitzer einer Aufenthaltserlaubnis. Erteilung maximal bis zu 3 Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann zeitlich nicht über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners hinausgehen. Der Lebensunterhalt und ein ausreichender Wohnraum müssen gesichert sein.
Studienaufenthalt (Öğrenci İkamet İzni)
Gilt für Ausländer, die an einer Hochschule in der Türkei studieren wollen. Der Aufenthalt wird für 1 Jahr erteilt und kann bis zur Beendigung des Studiums jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Unbefristeter Aufenthalt (Uzun Dönem İkamet İzni)
Diesen kann man nach ununterbrochenem Aufenthalt von mindestens 8 Jahren erhalten. Er bedarf der Zustimmung des Innenministeriums und eines Gouverneursamtes.
Antragstellung und Abwicklung
Unter https://e-ikamet.goc.gov.tr/ (Generaldirektion für Migration) können sowohl Erst- als auch Verlängerungsanträge in mehreren Sprachen online gestellt werden. Nach dem Online-Antrag wird bei der zuständigen Provinz-Migrationsbehörde ein Termin zur persönlichen Vorsprache mit jedem Bewerber vereinbart. Der elektronische Ausdruck über den vereinbarten Termin legalisiert Ihren Aufenthalt in der Türkei bis zu diesem Termin.
Erst nachdem dieses Interview realisiert wurde, kann die Behörde ein Dokument darüber ausstellen, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Mit diesem Dokument und der Quittung der Gebühren können Sie innerhalb von 15 Tagen in die Türkei einreisen und sich dort aufhalten, bis über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis endgültig entschieden wird.
Wenn alle nötigen Unterlagen eingereicht und positiv über den Antrag entschieden wurde, wird in der Regel innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltskarte ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Adresse versandt.
Unterlagen
Die einzureichenden Dokumente können von Fall zu Fall variieren und sollten demnach bei der Botschaft oder beim Konsulat genauer erfragt werden.
Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen verlangt:
Wenn Sie im Besitz einer mindestens 6-monatigen Aufenthaltserlaubnis sind, erhalten Sie eine Ausländeridentitätsnummer (Yabancı Kimlik Numarası), mit der Dienstleistungen von Behörden oder privaten Institutionen in Anspruch genommen werden können.
Diese Nummer kann entweder unter tckimlik.nvi.gov.tr ermittelt oder bei der zuständigen Sicherheitsdirektion / Ausländerbehörde (Emniyet Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi) beantragt werden.
Ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist bei den türkischen Generalkonsulaten in Deutschland zu stellen. Verfügt der deutsche Staatsangehörige über eine Arbeitserlaubnis, so muss zusätzlich keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden! Der Antrag wird an das türkische Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit (Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı) weitergeleitet. Erteilung der Erlaubnis erfolgt durch die türkische Auslandsvertretung in Deutschland.
Zunächst wird die Arbeitserlaubnis für 1 Jahr gegeben. Danach kann sie um 3 Jahre verlängert werden, wenn man nachweisen kann, dass der Beruf immer noch bei der gleichen Arbeitsstelle nachgegangen wird. Nach einer 3-jährigen Beschäftigung kann der Arbeitnehmer denselben Beruf bei einem anderen Arbeitgeber ausüben. Die Arbeitserlaubnis verlängert sich in diesem Fall auf bis zu 6 Jahre.
Wenn Sie sich als deutscher Staatsbürger entweder 8 Jahre ohne Unterbrechung legal im Land aufgehalten oder rechtmäßig 8 Jahre in der Türkei gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit auf Erhalt einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Bestimmte Berufe wie z.B. Rechtsanwalt, Notar, Apotheker, Richter werden nur türkischen Staatsbürgern zugeteilt. Seit Ende 2011 können ausländische Ärzte und Krankenschwestern in Privatkliniken ihre medizinische Tätigkeit ausüben. Für Berufe im Ingenieurs-, Architekten- und Tourismuswesen sind Sonderbestimmungen vorgesehen.
Unterlagen die für die Beantragung einzureichen sind:
Andere Dokumente sollten vom Arbeitgeber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ihrer Bewerbung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MLSS) eingereicht werden. Ausnahmen zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis: Ausländische Ehefrauen dürfen ohne Arbeitserlaubnis im Familienbetrieb – auch als alleinige Geschäftsführerin – arbeiten. Für eine Arbeitsaufnahme in der Türkei sollte man mindestens Grundkenntnisse in der türkischen Sprache besitzen.
Brutto oder Netto? Früher wurden Gehälter in der Türkei fast ausschließlich netto vereinbart. Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber jeden Monat denselben Betrag auf das Konto des Arbeitnehmers überweist. Heute wird jedoch immer häufiger das Bruttogehalt vereinbart. Aufgrund des türkischen Steuermodells bleibt gegen Jahresende bei gleichem Bruttogehalt monatlich immer weniger Netto übrig. Wie viel Steuern muss ich zahlen? Welche Abzüge gibt es noch? Wie viel Netto bleibt mir? Dies und mehr beantwortet der kostenlose Gehaltsrechner für die Türkei (auch auf Deutsch verfügbar): https://www.brutten-nete.net/
Leistungen aus dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei werden nur in staatlichen Krankenhäusern erbracht. Bitte bedenken Sie deswegen, dass durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt abgedeckt sind. Daher ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ratsam.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie einen Online-Ratgeber zur Krankenversicherung und dem im Ausland geltenden Versicherungsschutz: Online-Ratgeber
In der Türkei besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Auch Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten, können bzw. müssen in bestimmten Fällen der türkischen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Hier der Online-Ratgeber der türkischen Sozialversicherung zum Herunterladen: Yabancılar İçin Genel Sağlık Sigortası (General Health Insurance For Foreigners)
Ausländer aus der EU können in der Türkei problemlos Immobilien kaufen oder mieten, weil die Gesetzgebung an europäisches Recht angeglichen ist. KK INVEST – ESTATE steht Ihnen bei allen Anträgen, Notar Angelegenheiten, sowie Verhandlungen mit den zuständigen staatlichen Stellen zur Seite. Ein Expertenteam aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Finanzindustrie und Steuer- / Rechtsberatung ist für Sie vor Ort.
Deutschsprachige Anwälte und Notare werden Ihnen auf Anfrage gestellt.
Lebensmittel sind etwas günstiger, wenn es sich um Artikel des täglichen Gebrauchs handelt. Bei Produkten, die nicht in der Türkei produziert werden, sind die Preise teilweise deutlich höher. Autofahren ist deutlich teurer als in Deutschland, Bus fahren hingegen preiswerter. Die Nebenkosten zur Lebenshaltung sind günstiger.
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